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   LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18   

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https://dejure.org/2020,77604
LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18 (https://dejure.org/2020,77604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16.03.2020 - L 15 AS 302/18 (https://dejure.org/2020,77604)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 16. März 2020 - L 15 AS 302/18 (https://dejure.org/2020,77604)
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Volltextveröffentlichung

Verfahrensgang

  • SG Osnabrück - S 37 AS 477/15
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.01.2016 - L 15 AS 237/15
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Mit Beschluss vom 15. Januar 2016 hat der Senat die Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung zurückgewiesen (L 15 AS 237/15 B ER).

    Zur Begründung hat es im Wesentlichen auf die Begründung des Beschlusses des Senats vom 15. Januar 2016 - L 15 AS 237/15 B ER- Bezug genommen, wonach sich die angegriffenen Bewilligungsbescheide bereits deshalb als von Anfang an rechtswidrig erweisen, weil der Kläger in seinen den Bewilligungsbescheiden zugrundeliegenden Leistungsanträgen falsche Angaben gemacht habe und die wahren Angaben über das Einkommen und Vermögen nicht umfassend und glaubhaft offengelegt wurden.

    Hinsichtlich der Entscheidungen des erkennenden Senats in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 16. Januar 2016 - L 15 AS 237/15 B ER - und vom 27. Januar 2017- L 15 AS 296/16 B ER - führt er auf Nachfrage ergänzend aus, dass er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offengelegt habe.

    Zur Vermeidung von Wiederholungen verweist der Senat auf die Ausführungen des SG in den angegriffenen Urteilen sowie auf seinen Beschluss vom 15. Januar 2016 - L 15 AS 237/15 B ER-.

    Entgegen der Auffassung des Prozessbevollmächtigten des Klägers ergeben sich hierfür hinreichend Anhaltspunkte aus dem Internetauftritt sowie dem Zeitungsartikel in der AL ... Auch dies hatte der Senat bereits umfassend in dem Beschwerdeverfahren -L 15 AS 237/15 B ER- ausgeführt.

  • BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 7/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Verwertbarkeit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Unabdingbare Voraussetzung der Rücknahme ist danach in jedem Fall die Rechtswidrigkeit des begünstigenden Verwaltungsaktes, für die der zuständige Träger grundsätzlich die materielle Beweislast trägt (Schütze in von Wulffen / Schütze, SGB X, 8. Auflage 2014, Rn. 29; BSG, Urt. v. 24. Mai 2006, Az. B 11a AL 7/05 R, Rn. 32).

    Im Übrigen liegen auch die vom BSG in dessen Urteil vom 24. Mai 2006 (Az. B 11a AL 7/05 R) aufgestellten Voraussetzungen für eine Beweislastumkehr vor, die danach eintritt, wenn in der persönlichen Sphäre oder im Verantwortungsbereich des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, weil unterlassene oder unvollständige Angaben die Aufklärung erschweren und zu einer besonderen Beweisnähe zu jenem führen (BSG, a.a.O, Rn. 33 m.w.N.).

    Der Senat hält auch weiter daran fest, dass vorliegend die Grundsätze der Beweislastumkehr (vgl. BSG, Urteil vom 24. Mai 2006, a.a.O.) greifen, da es in der Sphäre des Klägers liegt, den Umfang und die Höhe der Einnahmen aus den ausgeübten Tätigkeiten nachzuweisen und damit letztlich seine Hilfebedürftigkeit.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.09.2013 - L 15/6 AS 1102/09

    Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes nach Falschangaben

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Zur Anlegung dieses Maßstabes hat sich der Senat bereits mit seinem Urteil vom 12. September 2013 zum Az. L 15/6 AS 1102/09 und den darin zitierten Beschlüssen bekannt.

    Allerdings zielen die nach § 45 Abs. 1 SGB X erforderlichen Tatsachenfeststellungen, wie auch der erkennende Senat bereits mehrfach entschieden hat (vgl. Urt. v. 12. September 2013, Az. L 15/6 AS 1102/09 m.w.N.), nicht auf den negativen Vollbeweis ab, dass das Vorliegen der materiell-rechtlichen Voraussetzungen der zugesprochenen Begünstigung objektiv mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden kann.

  • BSG, 20.03.2007 - B 2 U 27/06 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrig

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Die Rechtswidrigkeit eines begünstigenden Verwaltungsakts folgt vielmehr bereits daraus, dass er unter den obwaltenden Umständen nicht hätte ergehen dürfen (BSG, Urt. v. 20. März 2007, Az. B 2 U 27/06 R, Rn. 2 und 3 bei juris).

    Hieraus ergeben sich Konsequenzen nicht nur für solche Fallgestaltungen, in denen die zugesprochene Begünstigung auf Annahmen über einen Sachverhalt beruht, der lediglich zu prognostizieren oder mit dem Maßstab einer bestimmten Wahrscheinlichkeit festzustellen gewesen ist (vgl. dazu BSG, Urt. v. 20. März 2007, aaO; Schütze, aaO).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 27.01.2017 - L 15 AS 296/16
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Die gegen die ablehnende Entscheidung des SG gerichtete Beschwerde hat der erkennende Senat mit Beschluss vom 27. Januar 2017- L 15 AS 296/16 B ER- zurückgewiesen.

    Hinsichtlich der Entscheidungen des erkennenden Senats in den einstweiligen Rechtsschutzverfahren vom 16. Januar 2016 - L 15 AS 237/15 B ER - und vom 27. Januar 2017- L 15 AS 296/16 B ER - führt er auf Nachfrage ergänzend aus, dass er seine Einkommens- und Vermögensverhältnisse umfassend offengelegt habe.

  • BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

    Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Eine Heilung des eventuell anfänglich bestehenden Verfahrensmangels kann nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1).
  • BSG, 11.06.2003 - B 5 RJ 28/02 R

    Rehabilitation - gleichzeitiger Bezug von Übergangsgeld und Erwerbseinkommen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 16.03.2020 - L 15 AS 302/18
    Eine Heilung des eventuell anfänglich bestehenden Verfahrensmangels kann nach den mit der Anhörung verfolgten Funktionen noch während des Widerspruchsverfahrens erfolgen, wenn dem Betroffenen während des Vorverfahrens hinreichende Gelegenheit gegeben worden ist, sich zu den für die Entscheidung erheblichen Tatsachen zu äußern (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, BSGE 89, 111, 114 = SozR 3-1300 § 1 Nr. 1; BSG SozR 4-1300 § 24 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.11.2020 - L 15 AS 271/17
    Ergibt sich jedoch nach Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Ermittlungsmöglichkeiten, dass in der persönlichen Sphäre oder in der Verantwortungssphäre des Leistungsempfängers wurzelnde Vorgänge nicht aufklärbar sind, ist eine Umkehr dieser grundsätzlichen Beweislastverteilung gerechtfertigt (BSG Urteil vom 28. August 2007 - B 7/7a AL 20/06 R - juris Rn. 17; so auch der für die Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständige 4. Senat des BSG, Urteil vom 10. September 2013 - B 4 AS 89/12 R - juris Rn. 32 m. w. N.; Senatsbeschluss vom 16. März 2020 - L 15 AS 302/18).
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